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Ausländer

MSWiA-Genehmigung für Immobilienerwerb durch Ausländer

Die meisten Immobilienkäufe in Polen durch Ausländer von außerhalb des EWR erfordern eine Genehmigung des Innenministers. Ohne sie ist der Vertrag nichtig.

Beratung vereinbaren

Womit Mandanten kommen

  • Mandant möchte Immobilie in Polen kaufen
  • Unsicher ob Genehmigung nötig
  • Nachweis der Bindung zu Polen erforderlich
  • Ohne Genehmigung = nichtiger Vertrag

Unsere Lösung

1

Prüfung der Genehmigungspflicht

Status, Immobilientyp und Fläche.

2

Strategie zum Nachweis der Polen-Bindung

Familiäre, berufliche oder geschäftliche Bindungen.

3

Dokumentenvorbereitung

Vollständige Dokumentation.

4

Antragstellung bei MSWiA

Antrag im Namen des Mandanten.

5

Vertretung im Verfahren

Antworten auf Anfragen des Ministeriums.

6

Bescheidempfang + Transaktionsbegleitung

Begleitung beim notariellen Kaufvertrag.

Preise

MSWiA-Genehmigungsverfahren

Individuelle Bewertung

Honorar abhängig von Status, Immobilientyp und Komplexität.

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Häufig gestellte Fragen

Wer braucht keine Genehmigung?

EWR- und Schweizer Bürger in den meisten Fällen.

Welche Immobilien erfordern besonders eine Genehmigung?

Grundstücke, Gewerbeimmobilien, Anteile an Immobiliengesellschaften.

Wie lange dauert das Verfahren?

1–3 Monate, bei komplexen Fällen länger.

Was wenn ohne Genehmigung gekauft?

Vertrag ist kraft Gesetzes nichtig.

Legal basis
Gesetz vom 24. März 1920 über den Immobilienerwerb durch Ausländer

Fragen?

Wir begleiten Sie durch das Verfahren.

785 794 576 kontakt@kancelarialexen.pl Słowackiego 81/13, 87-100 Toruń

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