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Entschädigung

Planungsentschädigung — prüfen Sie, ob der Plan den Wert Ihres Grundstücks gemindert hat

Eine Änderung des Bebauungsplans kann den Wert Ihrer Immobilie gemindert haben. Sie haben das Recht auf Entschädigung.

Beratung vereinbaren

Womit Mandanten zu uns kommen

  • Die Gemeinde hat den Plan geändert
  • Wertverlust der Immobilie
  • Eingeschränkte Nutzung
  • Unsicherheit über Ansprüche

Unsere Lösung — 3 Phasen

1

Phase 1 — Kostenlose Prüfung

Wir prüfen innerhalb von 48 Stunden.

2

Phase 2 — Detailanalyse

  • Vollständige Rechtsanalyse
  • Rechtsgrundlage
  • Vorläufige Berechnung
  • Fristbewertung
  • Schriftliche Empfehlung
3

Phase 3 — Anspruchsdurchsetzung

Individuelle Bewertung
  • Aufforderungsschreiben
  • Wertgutachten
  • Verhandlungen
  • Gerichtliche Vertretung

Kostenlose Prüfung — Formular ausfüllen

Wir prüfen innerhalb von 48 Stunden.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Optionen habe ich?

Entschädigung, Rückkauf oder Grundstückstausch.

Wie lange habe ich Zeit?

Ansprüche verjähren ab Inkrafttreten des Plans.

Verfällt der Anspruch?

Ja, nach der Verjährungsfrist.

Was wenn ich nach der Planänderung gekauft habe?

Grundsätzlich kein Anspruch, Ausnahmen möglich.

Muss die Gemeinde dem Rückkauf zustimmen?

Ja, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Legal basis
Gesetz vom 27. März 2003 — Art. 36, Art. 37

Fragen? Kontaktieren Sie uns

Unser Team hilft Ihnen.

785 794 576 kontakt@kancelarialexen.pl Słowackiego 81/13, 87-100 Toruń

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