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Entschädigung
Planungsentschädigung — prüfen Sie, ob der Plan den Wert Ihres Grundstücks gemindert hat
Eine Änderung des Bebauungsplans kann den Wert Ihrer Immobilie gemindert haben. Sie haben das Recht auf Entschädigung.
Beratung vereinbarenWomit Mandanten zu uns kommen
- Die Gemeinde hat den Plan geändert
- Wertverlust der Immobilie
- Eingeschränkte Nutzung
- Unsicherheit über Ansprüche
Unsere Lösung — 3 Phasen
1
Phase 1 — Kostenlose Prüfung
Wir prüfen innerhalb von 48 Stunden.
2
Phase 2 — Detailanalyse
- Vollständige Rechtsanalyse
- Rechtsgrundlage
- Vorläufige Berechnung
- Fristbewertung
- Schriftliche Empfehlung
3
Phase 3 — Anspruchsdurchsetzung
Individuelle Bewertung- Aufforderungsschreiben
- Wertgutachten
- Verhandlungen
- Gerichtliche Vertretung
Kostenlose Prüfung — Formular ausfüllen
Wir prüfen innerhalb von 48 Stunden.
Ładowanie formularza...
Häufig gestellte Fragen
Welche Optionen habe ich?
Entschädigung, Rückkauf oder Grundstückstausch.
Wie lange habe ich Zeit?
Ansprüche verjähren ab Inkrafttreten des Plans.
Verfällt der Anspruch?
Ja, nach der Verjährungsfrist.
Was wenn ich nach der Planänderung gekauft habe?
Grundsätzlich kein Anspruch, Ausnahmen möglich.
Muss die Gemeinde dem Rückkauf zustimmen?
Ja, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Legal basis
Gesetz vom 27. März 2003 — Art. 36, Art. 37
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Unser Team hilft Ihnen.
