Aufhebung des Miteigentums an Immobilien
Miteigentum blockiert Verkauf, Investition und oft auch die Nutzung. Wir helfen bei der Aufhebung — gütlich oder gerichtlich.
Beratung vereinbarenWomit Mandanten kommen
- Keine Einigung über Verwaltung oder Teilung
- Einer blockiert den Verkauf
- Erbsituation mit mehreren Erben
- Familien- oder Geschäftskonflikt
Unsere Lösung
Rechtliche und geodätische Analyse
Grundbuch, Wert, Teilungsmöglichkeiten.
Wahl des Weges: notariell oder gerichtlich
Einigung möglich oder Gericht nötig.
Wahl der Methode
Realteilung, Zuteilung mit Ausgleich, Zwangsversteigerung.
Mediation
Verhandlung und Vermittlung wenn möglich.
Vertretung vor Notar oder Gericht
Vollständige Fallbetreuung.
Grundbucheintragung
Eintragung des neuen Rechtszustands.
Preise
Aufhebung des Miteigentums
Honorar abhängig von Miteigentümerzahl, Wert und Konfliktniveau.
Beratung vereinbarenHäufig gestellte Fragen
Kann ein Miteigentümer mich zum Verkauf zwingen?
Ja — jeder kann die Aufhebung verlangen.
Was wenn einer von fünf blockiert?
Das Gericht entscheidet auch ohne Zustimmung aller.
Notar oder Gericht?
Notar bei Einigung; Gericht bei Streit.
Wie lange dauert es?
6–18 Monate je nach Komplexität.
Legal basis
Zivilgesetzbuch — Art. 210 ff.
Fragen?
Wir helfen Ihnen.
