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Immobilien

Aufhebung des Miteigentums an Immobilien

Miteigentum blockiert Verkauf, Investition und oft auch die Nutzung. Wir helfen bei der Aufhebung — gütlich oder gerichtlich.

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Womit Mandanten kommen

  • Keine Einigung über Verwaltung oder Teilung
  • Einer blockiert den Verkauf
  • Erbsituation mit mehreren Erben
  • Familien- oder Geschäftskonflikt

Unsere Lösung

1

Rechtliche und geodätische Analyse

Grundbuch, Wert, Teilungsmöglichkeiten.

2

Wahl des Weges: notariell oder gerichtlich

Einigung möglich oder Gericht nötig.

3

Wahl der Methode

Realteilung, Zuteilung mit Ausgleich, Zwangsversteigerung.

4

Mediation

Verhandlung und Vermittlung wenn möglich.

5

Vertretung vor Notar oder Gericht

Vollständige Fallbetreuung.

6

Grundbucheintragung

Eintragung des neuen Rechtszustands.

Preise

Aufhebung des Miteigentums

Individuelle Bewertung

Honorar abhängig von Miteigentümerzahl, Wert und Konfliktniveau.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ein Miteigentümer mich zum Verkauf zwingen?

Ja — jeder kann die Aufhebung verlangen.

Was wenn einer von fünf blockiert?

Das Gericht entscheidet auch ohne Zustimmung aller.

Notar oder Gericht?

Notar bei Einigung; Gericht bei Streit.

Wie lange dauert es?

6–18 Monate je nach Komplexität.

Legal basis
Zivilgesetzbuch — Art. 210 ff.

Fragen?

Wir helfen Ihnen.

785 794 576 kontakt@kancelarialexen.pl Słowackiego 81/13, 87-100 Toruń

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